Unvollständige Urteilsübermittlung: Ablauf der Klagefrist
Wenn bei der Urteilsübermittlung eine Seite der Entscheidung fehlt, endet die Klagefrist erst einen Monat nach Bekanntgabe der fehlenden Seite. Voraussetzung: Das Fehlen wird vor dem Ablauf der regulären Klagefrist gerügt.
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