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Negativer Kindergeldbescheid: vorläufig wegen Streit um Pendlerpauschale

Seit 2007 gibt es für die ersten 20 Kilometer des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keinen Werbungskostenabzug mehr. Die bittere Konsequenz: So manches Kind ist deshalb über die Einkommensgrenze gerutscht, obwohl sich am Einkommen des Kindes gar nichts geändert hat. Damit ist das Kindergeld dahin. Aber jetzt gibt es Hoffnung.