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Hilfen in Haus und Garten: BFH prüft Barzahlungsverbot

Der Weg zu den Abzugsbeträgen für haushaltsnahe Hilfen ist steinig. Nehmen Sie zum Beispiel die Dienste eines Unternehmens in Anspruch, müssen Sie neben der Rechnung auch die Einzahlung des Entgeltes auf ein Konto des Empfängers nachweisen. Der BFH prüft nun, ob die Finanzämter bei Barzahlung die Förderung versagen dürfen.