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Heinrich Robert Göppert

deutscher | geboren 1838 | gestorben 1884 | jurist | mann


Heinrich Robert Göppert (* 14. März 1838 in Breslau; † 18. Mai 1884 in Berlin) war ein Rechtsgelehrter.

Heinrich Robert Göppert , Sohn des Heinrich Göppert , studierte in Breslau, sowie in Heidelberg und Berlin die Rechte,habilitierte sich 1863 in Breslau als Privatdozent und wurde 1865 zum außerordentlichen, 1868 zum ordent- lichen Professor daselbst ernannt.

1873 als Hilfsarbeiter in das preußische Kultusministerium berufen, rückte er hier 1874 zum vortragenden Rat für die Universitätsangelegenheiten empor, in welcher Stellung er mit Unbefangenheit und unermüdlichem Eifer für die Förderung der preußischen Hochschulen gewirkt hat. Er starb 18. Mai 1884 in Berlin.

Seine Schriften sind:

  • Beiträge zur Lehre vom Miteigentum nach dem preußischen allgemeinen Landrecht (Halle 1864);
  • Über die organischen Erzeugnisse, eine Untersuchung aus dem römischen Sachenrecht (Halle 1869);
  • Über die Bedeutung von ferruminare und adplumbareiuden Pandekten (Breslau 1870);
  • Über einheitliche, zusammengesetzte und Gesamtsachen nach
römischem Recht (Halle 1871).

Aus seinem Nachlassveröffentlichte E. Eck in den Jahrbüchern für die Dogmatik des Privatrechts (Bd. 22, 1884) die Abhandlung Das Prinzip: Gesetze haben keine rückwirkende Kraft, geschichtlich und dogmatisch entwickelt". Vgl. den Nekrolog im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen 1882.

Seine Enkelin war Maria Goeppert-Mayer

Kategorie:Jurist Kategorie:Deutscher Kategorie:Mann Kategorie:Geboren 1838 Kategorie:Gestorben 1884