Skip navigation.
Home
Die Wikipedia Einträge des Tages

steuerrecht

Fahrtätigkeit

steuerrecht


Als Fahrtätigkeit wird von der Finanzverwaltung eine berufliche Tätigkeit von Arbeitnehmern bezeichnet, die ihre regelmäßige Arbeitsstätte in einem Fahrzeug haben.Lohnsteuerrichtlinie zu § 9 EStG

Aufgrund der Fahrtätigkeit können Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Als Werbungskosten kommt insbesondere der Verpflegungsmehraufwand in Betracht.

Fahrtätigkeit

steuerrecht


Als Fahrtätigkeit wird von der Finanzverwaltung eine berufliche Tätigkeit von Arbeitnehmern bezeichnet, die ihre regelmäßige Arbeitsstätte in einem Fahrzeug haben.Lohnsteuerrichtlinie zu § 9 EStG

Aufgrund der Fahrtätigkeit können Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Als Werbungskosten kommt insbesondere der Verpflegungsmehraufwand in Betracht.

Freistellungserklärung

bauwirtschaft | kreditgeschäft | steuerrecht


Der Begriff Freistellungsbescheinigung wird in unterschiedlichen Zusammenhängen gebraucht.

Baufinanzierung

Eine Freistellungsbescheinigung ist die verbindliche Erklärung der finanzierenden Bank eines Bauträgers, dass sie eine anteilige Freigabe der Globalgrundschuld zustimmen wird.

Baut ein Bauträger ein Mehrfamilienhaus so sichert sich die Bank mittels einer Globalgrundschuld ab, die sich auf die ganze Immobilie erstreckt. Beim Verkauf der einzelnen (zu bauenden) Wohnungen an den Endnutzer ergibt sich dadurch das Problem, dass die Grundschuld die der Erwerber für seine Baufinanzierung einträgt, im Rang hinter der Globalgrundschuld der Bauträgers eingetragen wird.

Wertbegründung

bilanzrecht | buchführung | steuerrecht


Unter Wertbegründung (auch Wertbeeinflussung) versteht man im Rechnungswesen die Vorgabe, dass in einem Jahresabschluss, Informationen zu Sachverhalten, die erst nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, nicht im diesem berücksichtigt werden dürfen. Die Wertbegründung gehört zu den Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Beispiel

Während ein Druckerhersteller noch beim Aufstellen der Bilanz 2005 zum Abschlussstichtag 31.12.2005 ist, erfährt dieser im April 2006, dass die Drucker, die er im Februar produziert und ausgeliefert hat, einen Softwarefehler haben. Da es sich hierbei um eine wertbegründende Information handelt darf der Hersteller diese nicht in der Bilanz 2005 berücksichtigen.

SESTeG

steuergesetz (deutschland) | steuerrecht


Das Gesetz über die steuerlichen Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SESTeG) Gesetzentwurf ist ein Gesetz zur Einführung umfangreicher Änderungen innerhalb des Umwandlungsteuergesetzes in Deutschland.

Das SESTeG wird als Umsetzung der Fusionsrichtlinie erlassen, insbesondere werden detaillierte Regelungen zur SE in das Umwandlungsteuergesetz eingeführt.

Repartitionswert

steuerrecht


Der Rapartitionswert ist in der Schweiz ähnlich dem Steuerwert. Die Schulden und Schuldzinsen werden bei Vorliegen von Nebensteuerdomizilen in anderen Kantonen (Liegenschaften) nach Lage der Aktiven verteilt. Dies bedingt jedoch, dass sämtliche Aktiven gesamtschweizerisch einheitlich bewertet werden. Da aber gerade bei den Liegenschaften die Kantone eigene Bewertungen vornehmen, die im Vergleich zwischen den Kantonen stark voneinander abweichen, muss ein einheitlicher 'Bundeswert' ermittelt werden. Der sogenannte Rapartitionswert.

Dieser Repartitionswert stellt einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vermögenssteuerwert dar, unabhängig davon, in welchem Kanton sich die Liegenschaft befindet. Damit nun die verschiedenen kantonalen Vermögenssteuerwerte auf diesen gesamtschweizerisch einheitlichen Repartitionswert gebracht werden können, sind diese mit einem für jeden Kanton festgelegen Umrechnungsfaktor zu multiplizieren.

Mutter-Tochter-Richtlinie

europäisches sekundärrecht | steuerrecht


Die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten vom 23. Juli 1990, 90/435/EWG, ABl. 1990, L 225/6-9) Volltext (PDF) in der Fassung vom 1. Mai 2004 ist eine EG-Richtlinie. Sie trat zum 30. Juli 1990 in Kraft und regelt die Besteuerung von XYZ zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Mutter-Tochter-Richtlinie

europäisches sekundärrecht | steuerrecht


Die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten vom 23. Juli 1990, 90/435/EWG, ABl. 1990, L 225/6-9) Volltext (PDF) in der Fassung vom 1. Mai 2004 ist eine EG-Richtlinie. Sie trat zum 30. Juli 1990 in Kraft und regelt die Besteuerung von XYZ zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Zins- und Lizenzrichtlinie

steuerrecht


Die Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie des Rates über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten vom 3. Juni 2003, 2003/49/EG, ABl. 2003, L 157/49-54) Volltext (PDF) ist eine EG-Richtlinie. Sie trat zum 1. Januar 2004 in Kraft und regelt die Besteuerung von Zins- und Lizenzzahlungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (sowie der Schweiz).

Grundsätzlich sollen diese Zahlungen in dem Staat besteuert werden, in dem der Empfänger der Zahlungen ansässig ist. Der Staat, in dem der Schuldner der Zahlungen ansässig ist, verzichtet damit auf die Erhebung von Kapitalertragsteuer. Zins- und Lizenzzahlungen bleiben dabei im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (steuerliche Gewinnermittlung) des Schuldners voll abzugsfähig.

Dauernde Last

steuerrecht


Dauernde Lasten sind wiederkehrende, nach Zahl und Wert nicht gleichmäßige Aufwendungen, die ein Verpflichteter für längere Zeit einem Anderen gegenüber in Geld- oder Sachleistungen aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu erbringen hat.

Anders als bei einer Rente fehlt der dauernden Last das Merkmal der Gleichmäßigkeit. Bei Unterhaltsverträgen entfällt die Gleichmäßigkeit schon dann, wenn die Parteien derart auf § 323 ZPO Bezug genommen haben, dass eine Abänderung nicht ausgeschlossen sein soll. Im Klartext bedeutet dies, dass bei einer dauernden Last grundsätzlich die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, eine Anpassung der geschuldeten Leistung erlaubt, wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen ist.

XML Feed