steuerrecht
Fahrtätigkeit
steuerrechtAufgrund der Fahrtätigkeit können Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Als Werbungskosten kommt insbesondere der Verpflegungsmehraufwand in Betracht.
Fahrtätigkeit
steuerrechtAufgrund der Fahrtätigkeit können Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Als Werbungskosten kommt insbesondere der Verpflegungsmehraufwand in Betracht.
Freistellungserklärung
bauwirtschaft | kreditgeschäft | steuerrechtBaufinanzierung
Eine Freistellungsbescheinigung ist die verbindliche Erklärung der finanzierenden Bank eines Bauträgers, dass sie eine anteilige Freigabe der Globalgrundschuld zustimmen wird.
Baut ein Bauträger ein Mehrfamilienhaus so sichert sich die Bank mittels einer Globalgrundschuld ab, die sich auf die ganze Immobilie erstreckt. Beim Verkauf der einzelnen (zu bauenden) Wohnungen an den Endnutzer ergibt sich dadurch das Problem, dass die Grundschuld die der Erwerber für seine Baufinanzierung einträgt, im Rang hinter der Globalgrundschuld der Bauträgers eingetragen wird.
Wertbegründung
bilanzrecht | buchführung | steuerrechtBeispiel
Während ein Druckerhersteller noch beim Aufstellen der Bilanz 2005 zum Abschlussstichtag 31.12.2005 ist, erfährt dieser im April 2006, dass die Drucker, die er im Februar produziert und ausgeliefert hat, einen Softwarefehler haben. Da es sich hierbei um eine wertbegründende Information handelt darf der Hersteller diese nicht in der Bilanz 2005 berücksichtigen.SESTeG
steuergesetz (deutschland) | steuerrechtDas SESTeG wird als Umsetzung der Fusionsrichtlinie erlassen, insbesondere werden detaillierte Regelungen zur SE in das Umwandlungsteuergesetz eingeführt.
Repartitionswert
steuerrechtDieser Repartitionswert stellt einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vermögenssteuerwert dar, unabhängig davon, in welchem Kanton sich die Liegenschaft befindet. Damit nun die verschiedenen kantonalen Vermögenssteuerwerte auf diesen gesamtschweizerisch einheitlichen Repartitionswert gebracht werden können, sind diese mit einem für jeden Kanton festgelegen Umrechnungsfaktor zu multiplizieren.
Mutter-Tochter-Richtlinie
europäisches sekundärrecht | steuerrechtDie Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten vom 23. Juli 1990, 90/435/EWG, ABl. 1990, L 225/6-9) Volltext (PDF) in der Fassung vom 1. Mai 2004 ist eine EG-Richtlinie. Sie trat zum 30. Juli 1990 in Kraft und regelt die Besteuerung von XYZ zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Mutter-Tochter-Richtlinie
europäisches sekundärrecht | steuerrechtDie Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten vom 23. Juli 1990, 90/435/EWG, ABl. 1990, L 225/6-9) Volltext (PDF) in der Fassung vom 1. Mai 2004 ist eine EG-Richtlinie. Sie trat zum 30. Juli 1990 in Kraft und regelt die Besteuerung von XYZ zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Zins- und Lizenzrichtlinie
steuerrechtGrundsätzlich sollen diese Zahlungen in dem Staat besteuert werden, in dem der Empfänger der Zahlungen ansässig ist. Der Staat, in dem der Schuldner der Zahlungen ansässig ist, verzichtet damit auf die Erhebung von Kapitalertragsteuer. Zins- und Lizenzzahlungen bleiben dabei im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (steuerliche Gewinnermittlung) des Schuldners voll abzugsfähig.
Dauernde Last
steuerrechtAnders als bei einer Rente fehlt der dauernden Last das Merkmal der Gleichmäßigkeit. Bei Unterhaltsverträgen entfällt die Gleichmäßigkeit schon dann, wenn die Parteien derart auf § 323 ZPO Bezug genommen haben, dass eine Abänderung nicht ausgeschlossen sein soll. Im Klartext bedeutet dies, dass bei einer dauernden Last grundsätzlich die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, eine Anpassung der geschuldeten Leistung erlaubt, wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen ist.

