schweizerische geschichte
Matsch (Adelsgeschlecht)
familienname | graubünden (kanton) | schweizer adelsgeschlecht | schweizerische geschichteGeschichte
Das Geschlecht der Matsch wurde um die Mitte des 12. Jahrhunderts zum ersten Mal in Urkunden fassbar. Als Gründer der Familie gilt ein gewisser Egino I. von Matsch († ca. 1160). Die Matsch amteten als Vögte über die Klöster Marienberg in Burgeis und St. Johann in Müstair. Die Matsch werden daher oft als Vögte von Matsch bezeichnet. Später erwarben sie auch noch die Vogteien über die Untertanen des Bischofs von Chur im Vinschgau, Münstertal, im Unterengadin und im Puschlav. Mit den Bischöfen von Chur, deren Ministeriale die Matsch waren, lagen die Matsch fast ständig in Fehde.Scheidungswaisen
politik (schweiz) | schweizerische geschichteGemäss ZGB Art. 133 gibt es seit dem Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts im Jahr 2000 die Möglichkeit, dass bei einer Scheidung beide Elternteile das Sorgerecht behalten können. Dies jedoch nur, wenn beide Elternteile einverstanden sind und ein Betreuungsplan erarbeitet wird. Diese Gesetzesformulierung bedeutet ein Quasiveto der Mutter. Stimmt sie der Beibehaltung des Sorgerechts des Vaters nicht zu, wird das Sorgerecht bei der klassisch gelebten Rollenverteilung während der Ehe der Mutter zugesprochen.
Ritterhaus Bubikon
museum in der schweiz | ordenskommende | schweizerische geschichte | zürich (kanton)Geschichte
Entstehung und Wachstum der Alten Eidgenossenschaft
schweizerische geschichteDie Entstehung und das Wachstum der Alten Eidgenossenschaft wird gemeinhin zwischen 1291 und 1516 angesetzt. Die Alte Eidgenossenschaft entstand nach 1291/1315 um die drei Waldstätte, Uri, Schwyz und Unterwalden. Bis 1513 erweiterte sich das Bündnisgeflecht um immer weitere Partner, zuletzt das Land Appenzell, und wurde zu einem Machtfaktor in Mitteleuropa. Obgleich auch nach 1513 noch weitere Gebiete erworben wurden, gilt die Phase des Wachstums der Alten Eidgenossenschaft mit der inneren Spaltung durch die beginnende Reformation um 1516 als abgeschlossen, da durch die innere Uneinigkeit eine Erweiterung des Bündnisses um zusätzliche Partner unmöglich geworden war. Die Eroberung der Waadt durch Bern und Freiburg 1536 war beispielsweise keine kollektive Aktion der Alten Eidgenossenschaft mehr.
Salis (Adelsgeschlecht)
adelsgeschlecht | familienname | schweizerische geschichteGeschichte
Als erster sicher beurkundeter Angehöriger des Adelsgeschlechts erscheint in Soglio ser Rodolfus de Salice de Solio, der im Frühjahr 1300 bereits verstorben war. Er war vermutlich ein Nachkomme der seit 1202 nachweisbaren patrizischen Familie Salici zu Como. Als Ministeriale und Vasallen, auch mit der Knappen und Ritterwürde der Bischöfe von Chur, konnten sich die Salis im Bergell und auch im benachbarten Veltlin stark ausbreiten. Es entwickelten sich zwei große Hauptlinien, die Johannes-Linie und die Gubertus-Linie, die in zahlreichen Ländern Europas Einfluss gewannen.Herrschaft Grasburg
historisches territorium (schweiz) | schweizerische geschichteGeschichte
Der Name der Herrschaft leitet sich von der Grasburg auf dem Gebiet der Gemeinde Wahlern her. Oft wird der Name der Herrschaft fälschlicherweise mit Schwarzenburg angegeben. Die Verwirrung stammt daher, dass zwar die ehemalige Reichsfeste Grasburg 1423–1575 noch als Amtssitz der bernischen und freiburgischen Vögte diente, dann aber wegen der hohen Unterhaltskosten verlassen wurde. Im Dorf Schwarzenburg wurde dann ein neues Vogteischloss errichtet.Veltliner Mord
dreißigjähriger krieg | graubünden (kanton) | reformierte kultur | schweizerische geschichteVorgeschichte
Die drei Talschaften Veltlin, Chiavenna und Bormio waren seit 1512 Untertanenlande des Freistaats der Drei Bünde. Die Drei Bünde übernahmen dadurch die Herrschaftsgewalt in diesen Gebieten mussten aber die alten Rechte und Satzungen der Talschaften respektieren. Die Echtheit eines Vertrages zwischen den Veltlinern und den Drei Bünden, des «Versprechens von Teglio», der den Untertanen weitgehende Rechte und die Respektierung ihrer Religion zusprach, konnte bis heute nicht bewiesen werden. Wahrscheinlich handelt es sich dabei eine Fälschung aus der Reformationszeit, mit der Missbräuche der Bünde angeprangert werden sollten. Die Herrschaftsgewalt wurde in Vertretung der Drei Bünde durch einen Gouverneur in Sondrio und in jeder Talschaft bzw. jedem Terzier des Veltlins von je einem Podestà wahrgenommen. Die Kosten dieser Administration musste von den Untertanen übernommen werden. Im Vergleich mit den umliegenden Herrschaften Mailands und Venedigs waren die Abgaben in den Bündner Untertanengebieten relativ moderat und die Selbstverwaltung auf der Ebene der Terziere und der Gemeinden recht weitreichend. Dabei hatten die Talschaften Chiavenna und Bormio jedoch viel grössere Freiheiten als etwa das Veltlin.Friede zu Basel
1499 | basel | friedensvertrag | geschichte (deutschland) | schwabenkrieg | schweizerische geschichteAm 15. August 1499, als das Schlachtfeld von Dornach (Schlacht bei Dornach) kaum abgeräumt war, trafen in Basel die Gesandten der Eidgenossen, Frankreichs, des römisch-deutschen Kaisers (HRR) und des Herzogs von Mailand zu Friedensverhandlungen ein. Unter Vermittlung des mailändischen Gesandten Galeazzo Visconti begannen die Verhandlungen. Die Gesandten des deutschen Kaisers Maximilian zeigten sich zuerst sehr hartnäckig und die Verhandlungen mussten sogar einmal unterbrochen werden. Während dieser Zeit herrschte in der Umgebung der Stadt kriegerische Unruhe, weil Freischaren, die auf eigene Faust Krieg führten, umher zogen und die Landleute belästigten. In der Stadt lief auch das Gerücht um, die Eidgenossen rüsteten zu neuem Kampf.
Freiherren von Brandis
schweizer adelsgeschlecht | schweizerische geschichteDie Familie der von Brandis war seit dem 13. Jahrhundert im oberen und mittleren Emmental begütert und hielten die Vogtei über die Klöster Trub und Rüegsau. Der erste namentlich bekannte Vertreter der Familie war Konrad von Brandis. Seinen Nachkommen gelang im 14. und 15. Jahrhundert durch geschickte Heirats- und Kreditpolitik die Erwerbung von ausgedehnten Besitzungen im heutigen Kanton Bern, in der Ostschweiz und im Vorarlberg.

