rechtsgeschichte
Schäferei-Gerechtigkeit
rechtsgeschichteIm Codex Brandenburgensis wird dazu erläutert: "Unter den Gerechtsamen im Dorf, die mit dem Schulzenamt verbunden zu seyn pflegten, findet man das Recht, die Brachfelder der Bauern mit der Schafherde zu benutzen."
Quellen
- Rieder: Codex Brandenburgensis II. Teil S. 206.
- Artikel von Otto Behrendt
- Stadtarchiv Duderstadt
Apage
mittelalter | rechtsgeschichte- im Altgriechischen einen ärgerlichen Ausruf: "Pack Dich!", "Fort mit Dir!"; oder als Phrase ἂπαγε ὲς μακαρίαν ὲκποδὼν "Scher Dich zum Teufel!".
- im Mittelalter einen Kampfruf, mit dem eine Fehde begonnen oder ein Gefecht (z. B. ein Buhurt) eingeleitet werden konnte.
Meilenrecht
feudalismus | rechtsgeschichteDie mittelalterliche Meile des Meilenrechts variierte meist je nach Meßmethode zwischen sieben und elf Kilometer. Das Privileg war häufig ein Zankapfel zwischen Alt- und Neubürgern einer Stadt, aber auch zwischen dem Bürgertum und dem Adel.
Entführungsfall Stephanie
entführungsfall | kriminalfall | rechtsgeschichteTathergang
Stephanie Rudolph wurde am 11. Januar 2006 auf ihrem Schulweg zum Gymnasium im Dresdner Stadtteil Striesen von dem damals 35-jährigen vorbestraften Mario Mederake in einen roten Kastenwagen vom Typ Renault gezerrt worden. Er verschleppte die damals 13-jährige Jugendliche in seine Dreizimmerwohnung, die in unmittelbarer Nähe zum Haus ihrer Eltern liegt. In der Wohnung legte der Täter ihr Handschellen an und kettete sie zeitweise an die Wand. Während des Transportes bei der Entführung und, wenn er das Haus verließ, sperrte der Mann sie in eine knapp einen Meter lange und 50 Zentimeter breite Kiste.Er vergewaltigte die Jugendliche während ihrer Gefangenschaft über hundertmal und missbrauchte es sexuell auf vielfältige und brutale Weise. Mario Mederake soll der Jugendlichen gedroht haben, er würde es umbringen und an seine Hunde verfüttern, wenn sie versuchen sollte zu fliehen. Nachts verließ der Täter mehrmals mit der Schülerin seine Wohnung für Spaziergänge.
Hogarth Act
rechtsgeschichte | rechtsquelle (vereinigtes königreich) | urheberrechtInhalt
Sühnevertrag
rechtsgeschichteÜberlieferung
Capitulatio de partibus Saxoniae
785 | 8. jahrhundert | fränkisches reich | mittelalter | rechtsgeschichte | sachsenDie hierfür erlassenen Bestimmungen zeichneten sich durch äußerste Härte aus. Unter anderem wurden folgende Regelungen getroffen:
- * Wer gewaltsam in eine Kirche eindringt, mit Gewalt einen Gegenstand entwendet oder sogar das Gebäude anzündet wird mit dem Tode bestraft.
- * Wer aus Verachtung des Christentums die Beachtung der heiligen Fastenzeit verweigert und Fleisch verzehrt, wird mit dem Tode bestraft.
- * Wer einen Bischof, Priester oder Diakon ermordet, wird mit dem Tode bestraft.
- * Wer einen Toten nach heidnischem Ritus verbrennt, so dass dessen Gebeine zu Asche werden, wird mit dem Tode bestraft.
- * Jeder ungetaufte Sachse, der sich unter seinen Landsleuten zu verbergen sucht und die Annahme der Taufe verweigert, wird mit dem Tode bestraft.
- * Wer es an der dem König geschuldeten Treue fehlen lässt, wird mit dem Tode bestraft.
Capitulare Saxonicum
fränkisches reich | mittelalter | rechtsgeschichte | sachsenIn dieser Funktion löste sie die seit 785 gültige Capitulatio de partibus Saxoniae ab und ersetzte viele der darin bestimmten drakonischen Todesstrafen durch Geldstrafen (auch für Raub, Brandstiftung und Gewalttaten). Zusätzlich wurden die Sachsen mit ihr den anderen Völkern des Frankenreichs politisch gleichgestellt, wobei sie mit der 802 in der Lex Saxonum erfolgten Niederschrift ihres Gewohnheitsrechts sogar ihre eigenen Rechtsformen behalten durften.
Landrecht (Böhmen)
rechtsgeschichte | tschechische geschichteDas Landesrecht entstand in Böhmen 1500. Zuvor hat sich der böhmische Adel erfolgreich gegen die Durchsetzung gewehrt. Erst zur Regentschaft des politisch schwachen Ladislaus II., gelang es den Adeligen 554 Artikel zu formulieren.
Zu einem der wichtigsten Autoren und geistlichen Vater des Gesetzes war der Albrecht Rendl z Oušavy, ein Gegner des politischen Aufstiegs der bürgerlichen Stände. Beteiligt waren auch Peter von Sternberg (Adelsgeschlecht)Šternberg und auf Lištno, Zdeniek von Sternberg auf Zbiorcza. Eine der wichtigsten Aussagen war daher auch die Feststellung, dass Königsstädte Untergebene des Regenten sind und kein gleichwertiger Partner des Adels. Auch die meisten anderen 554 Abschnitte beinhalten oft aus dem Zeitalter des Mittelalters übernommene An- und Verordnungen. Diese Regelungen sollten die bisher erworbenen Rechte des Adels kodifizieren. Entscheidend war dabei die Auswahl der Vorschriften. Sie sollten die verfassungsrechtliche Beziehungen zwischen Adel und König sowie des Adels untereinander verankern.

