Skip navigation.
Home
Die Wikipedia Einträge des Tages

rechtsgeschichte

Schäferei-Gerechtigkeit

rechtsgeschichte


Die Schäfer-Gerechtigkeit war ein hoheitliches Recht, welche dem Besitzer gestattete, auf jedermanns Brachland seine Schafe weiden zu lassen. Im Sprachgebrauch ist ebenso der Begriff Hüte-Recht bekannt.

Im Codex Brandenburgensis wird dazu erläutert: "Unter den Gerechtsamen im Dorf, die mit dem Schulzenamt verbunden zu seyn pflegten, findet man das Recht, die Brachfelder der Bauern mit der Schafherde zu benutzen."

Quellen

Apage

mittelalter | rechtsgeschichte


Apage v. altgr. ἂπαγε ( Imp. von ὰπ-ἀγω, wegführen) bezeichnet
  • im Altgriechischen einen ärgerlichen Ausruf: "Pack Dich!", "Fort mit Dir!"; oder als Phrase ἂπαγε ὲς μακαρίαν ὲκποδὼν "Scher Dich zum Teufel!".
  • im Mittelalter einen Kampfruf, mit dem eine Fehde begonnen oder ein Gefecht (z. B. ein Buhurt) eingeleitet werden konnte.

Meilenrecht

feudalismus | rechtsgeschichte


Das Meilenrecht ist ein Privileg einer Stadt, das besagt, daß sich niemand ohne die Genehmigung der Stadt in einem Umkreis von einer oder mehrerer Meile Wegs um die Stadt ein bestimmtes Gewerbe, Gastronomie oder Handwerk betreiben darf ( Bannmeile). Zumeist bezog sich das Meilenrecht auf das Brauer- und Malzergewerbe. Es durfte sich dann außer in der Stadt selbst in dem festgelegten Umkreis kein Kretschmer (Schankwirt) niederlassen, geschweige denn "gemälzt oder gebraut" werden.

Die mittelalterliche Meile des Meilenrechts variierte meist je nach Meßmethode zwischen sieben und elf Kilometer. Das Privileg war häufig ein Zankapfel zwischen Alt- und Neubürgern einer Stadt, aber auch zwischen dem Bürgertum und dem Adel.

Entführungsfall Stephanie

entführungsfall | kriminalfall | rechtsgeschichte


Der Entführungsfall Stephanie bezeichnet die Entführung der am 13. März 1992 geborenen Stephanie Rudolph durch ihren Entführer Mario Mederake, der sie während ihrer Gefangenschaft vom 11. Januar bis 15. Februar 2006 in seiner Wohnung in Dresden vielfach sexuell missbrauchte und vergewaltigte.

Tathergang

Stephanie Rudolph wurde am 11. Januar 2006 auf ihrem Schulweg zum Gymnasium im Dresdner Stadtteil Striesen von dem damals 35-jährigen vorbestraften Mario Mederake in einen roten Kastenwagen vom Typ Renault gezerrt worden. Er verschleppte die damals 13-jährige Jugendliche in seine Dreizimmerwohnung, die in unmittelbarer Nähe zum Haus ihrer Eltern liegt. In der Wohnung legte der Täter ihr Handschellen an und kettete sie zeitweise an die Wand. Während des Transportes bei der Entführung und, wenn er das Haus verließ, sperrte der Mann sie in eine knapp einen Meter lange und 50 Zentimeter breite Kiste.

Er vergewaltigte die Jugendliche während ihrer Gefangenschaft über hundertmal und missbrauchte es sexuell auf vielfältige und brutale Weise. Mario Mederake soll der Jugendlichen gedroht haben, er würde es umbringen und an seine Hunde verfüttern, wenn sie versuchen sollte zu fliehen. Nachts verließ der Täter mehrmals mit der Schülerin seine Wohnung für Spaziergänge.

Hogarth Act

rechtsgeschichte | rechtsquelle (vereinigtes königreich) | urheberrecht


Der Engraver’s Act oder Hogarth Act (8 Geo. II c.13) war nach dem Statute of Anne das zweite Urheberrechtsgesetz der Welt. Das britische Parlament verabschiedete das Gesetz 1735 und weitete damit den Urheberrechtsschutz auch auf Kupferstiche aus. Treibende Kraft hinter dem Gesetz war der Kupferstecher William Hogarth nach dem dieses Gesetz umgangssprachlich benannt ist.

Inhalt

Sühnevertrag

rechtsgeschichte


Sühnevertrag ist ein Begriff aus der Rechtsgeschichte: Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen einem Straftäter und der Opferseite, in welcher der Täter u.a. Wiedergutmachung für die begangene Tat zusagt und die Opferseite im Gegenzug auf eine gerichtliche Verfolgung verzichtet. Ein solches Verfahren war insbesondere vor Einführung des Inquisitionsprozesses üblich, da in dieser Zeit Straftaten noch nicht von staatlicher Seite verfolgt wurden und stets eine private Anklage vor Gericht erforderlich war, damit ein Straftäter für seine Tat verurteilt werden konnte. Eine solche Anklage, die eine "peinliche Bestrafung" des Täters nach sich zog, wurde von der Opferseite aber i.d.R. nur dann angestrebt, wenn eine Sühneeinigung nicht zustandekam. In früherer Zeit ging einem Sühnevertrag häufig eine Fehde voraus, die von der Opferseite gegen die Täterseite angezettelt wurde.

Überlieferung

Capitulatio de partibus Saxoniae

785 | 8. jahrhundert | fränkisches reich | mittelalter | rechtsgeschichte | sachsen


Die Capitulatio de partibus Saxoniae ist ein 785 von Karl dem Großen erlassener Gesetzestext. Er diente der Zwangschristianisierung der soeben unterworfenen Sachsen und damit der Festigung der fränkischen Macht.

Die hierfür erlassenen Bestimmungen zeichneten sich durch äußerste Härte aus. Unter anderem wurden folgende Regelungen getroffen:

* Wer gewaltsam in eine Kirche eindringt, mit Gewalt einen Gegenstand entwendet oder sogar das Gebäude anzündet wird mit dem Tode bestraft.
* Wer aus Verachtung des Christentums die Beachtung der heiligen Fastenzeit verweigert und Fleisch verzehrt, wird mit dem Tode bestraft.
* Wer einen Bischof, Priester oder Diakon ermordet, wird mit dem Tode bestraft.
* Wer einen Toten nach heidnischem Ritus verbrennt, so dass dessen Gebeine zu Asche werden, wird mit dem Tode bestraft.
* Jeder ungetaufte Sachse, der sich unter seinen Landsleuten zu verbergen sucht und die Annahme der Taufe verweigert, wird mit dem Tode bestraft.
* Wer es an der dem König geschuldeten Treue fehlen lässt, wird mit dem Tode bestraft.

Capitulare Saxonicum

fränkisches reich | mittelalter | rechtsgeschichte | sachsen


Die Capitulare Saxonicum ist ein am 28.Oktober 797 von Karl dem Großen in seiner Pfalz in Aachen erlassener Gesetzestext, der zur weiteren Befriedung der von ihm unterworfenen sächsischen Gebiete dienen sollte.

In dieser Funktion löste sie die seit 785 gültige Capitulatio de partibus Saxoniae ab und ersetzte viele der darin bestimmten drakonischen Todesstrafen durch Geldstrafen (auch für Raub, Brandstiftung und Gewalttaten). Zusätzlich wurden die Sachsen mit ihr den anderen Völkern des Frankenreichs politisch gleichgestellt, wobei sie mit der 802 in der Lex Saxonum erfolgten Niederschrift ihres Gewohnheitsrechts sogar ihre eigenen Rechtsformen behalten durften.

Landrecht (Böhmen)

rechtsgeschichte | tschechische geschichte


Das Landrecht in Böhmen wird in der dortigen Terminologie als Vladislavské zřízení zemské bezeichnet.

Das Landesrecht entstand in Böhmen 1500. Zuvor hat sich der böhmische Adel erfolgreich gegen die Durchsetzung gewehrt. Erst zur Regentschaft des politisch schwachen Ladislaus II., gelang es den Adeligen 554 Artikel zu formulieren.

Zu einem der wichtigsten Autoren und geistlichen Vater des Gesetzes war der Albrecht Rendl z Oušavy, ein Gegner des politischen Aufstiegs der bürgerlichen Stände. Beteiligt waren auch Peter von Sternberg (Adelsgeschlecht)Šternberg und auf Lištno, Zdeniek von Sternberg auf Zbiorcza. Eine der wichtigsten Aussagen war daher auch die Feststellung, dass Königsstädte Untergebene des Regenten sind und kein gleichwertiger Partner des Adels. Auch die meisten anderen 554 Abschnitte beinhalten oft aus dem Zeitalter des Mittelalters übernommene An- und Verordnungen. Diese Regelungen sollten die bisher erworbenen Rechte des Adels kodifizieren. Entscheidend war dabei die Auswahl der Vorschriften. Sie sollten die verfassungsrechtliche Beziehungen zwischen Adel und König sowie des Adels untereinander verankern.

Tanja Kreil

deutscher | europarecht | frau | rechtsgeschichte


Tanja Kreil ist eine Elektronikerin, die in Deutschland für Frauen das Recht vor dem Europäischen Gerichtshof erstritt Militärdienst in der Bundeswehr tun zu dürfen.

Leben bis zum Gerichtsverfahren

Tanja Kreil begann bei Siemens eine Lehre als Energieelektronikerin. Da die Aussichten auf eine Übernahme nach ihrer Lehrzeit bei Siemens nicht gesichert war bewarb sie sich 1996 im Alter von 19 im zweiten Lehrjahr angeregt von der Tätigkeit ihres Lebensgefährten nach einem Gespräch mit einem Wehrdienstberater um eine Stellung bei der Bundeswehr als Waffenelektronikerin. Der Wehrdienstberater hatte ihr mitgeteilt, dass die Berufsausichten bei der Bundeswehr zwar generell gut seien, sie als Frau wegen des damals geltenden Artikel 12a Absatz 4 Grundgesetz keinen Dienst an der Waffe tun dürfe. Frauen waren zu diesem Zeitpunkt nur im Militärmusikdienst und im Sanitätsdienst zugelassen. Ihre Bewerbung wurde mit dieser Begründung abgelehnt.

XML Feed