großoffizier der krone
Großkammerherr von Frankreich
ancien régime | französische geschichte | großoffizier der krone | mittelalter | staat (historisch)Der Großkammerherr hatte zunächst die Oberaufsicht über die königlichen Gemächer (Schlafgemach und Garderobe des Monarchen). Er hatte uneingeschränkten und dauernden Zugang zum König und war Vertrauter der königlichen Räte. Mit der Übernahme der zusätzlichen Funktionen des Großkämmereramtes unterschrieb er wichtige Urkunden und Briefe des Königs und war Bewahrer des Geheimen Staatssiegels (Siegelbewahrer von Frankreich (Garde des sceaux de France)) und des Kammersiegels. Er war Richter innerhalb der von den Pairs von Frankreich gestellten Gerichtsversammlungen und saß zu Füßen des Königs, wenn ein Bett der Justiz einberufen wurde. Beim Empfang der Botschafter oblag ihm der zweithöchste Rang. Er war persönlicher Kammerdiener des Königs und servierte ihm persönlich an der königlichen Tafel. Als Zeichen seines Amtes trug er einen goldenen Schlüssel. Sein Wappen wies als Insignie der Großkammerherrenwürde zwei Schlüssel in Gold auf. Eine besondere Rolle kam ihm bei der Begehung des Krönungstages zu, an dem er den Empfang der Pairs von Frankreich in den Gemächern des Königs zelebrierte.
Großkämmerer von Frankreich
ancien régime | französische geschichte | großoffizier der krone | kapetinger | mittelalter | staat (historisch)Der Großkämmerer war zunächst der "Herr der königlichen Gemächer" (ursprünglich des Schlafgemaches und der Garderobe des Monarchen). Zu Beginn der kapetingischen Dynastie führte er zusätzlich den königlichen Schatz (Trésor Royal), war also Kronschatzmeister und oberster Finanzbeamter. Die Aufgabe teilte er sich später mit dem Großmundschenk von Frankreich (Grand bouteiller de France). Das Amt gehörte zu den fünf Großämtern der Krone. Vom damaligen Großkammerherrn von Frankreich (Grand chambellan de France), der damals nur auf den königlichen Haushalt beschränkt war, unterschied es sich durch einen größeren Machtbereich, wie das Abzeichnen wichtiger Urkunden und wichtiger Briefe des Königs. Er war zusätzlich auch Richter innerhalb der von den Pairs von Frankreich gestellten Gerichtsversammlungen. Zeitweise war er höherrangig als der Konnetabel von Frankreich. Im Oktober des Jahres 1545 schaffte König Franz I. dieses Kronamt ab. Die Aufgaben des aufgehobenen Amtes des Großkämmerers (Grand chambrier) wurden im 16. Jahrhundert vom Amt des Großkammerherrn (Grand chambellan) übernommen, dessen Befugnisse zunahmen und der zugleich auch Siegelbewahrer des Königs wurde.

