bilanzrecht
IAS 36
bilanzrechtDefinition
Wertminderung kommt zustande wenn der Buchwert höher ist las der erzielbarer Betrag.Anwendung
Wertminderung von:- Firmenwert (Goodwill)
- immaterielle Vermögensgegenstände
- Sachanlagen
Wertbegründung
bilanzrecht | buchführung | steuerrechtBeispiel
Während ein Druckerhersteller noch beim Aufstellen der Bilanz 2005 zum Abschlussstichtag 31.12.2005 ist, erfährt dieser im April 2006, dass die Drucker, die er im Februar produziert und ausgeliefert hat, einen Softwarefehler haben. Da es sich hierbei um eine wertbegründende Information handelt darf der Hersteller diese nicht in der Bilanz 2005 berücksichtigen.Jahresabschlussprüfung
bilanzrechtDie Jahresabschlussprüfung wird von einem Wirtschaftsprüfer, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem vereidigten Buchprüfer oder einer Buchprüfungsgesellschaft vorgenommen. Je nach Lage der nationalen Gesetzgebungen sind nicht alle Unternehmen verpflichtet, eine Jahresabschlussprüfung vornehmen zu lassen.
Die Jahresabschlussprüfung ist in der Theorie der Vergleich eines Ist-Objektes mit einem Soll-Objekt. Das Ist-Objekt ist dabei der Jahresabschluss des Unternehmens, das Soll-Objekt das auf Grundlage der dokumentierten realen Sachverhalte und Anwendung der Normen durch den Prüfer zusammengestellte Ergebnis. Durch Vergleich der beiden Objekte und Klärung der Unterschiede gelangt der Prüfer zu einem Prüfungsergebnis, welches er beispielsweise durch den Bestätigungsvermerk oder durch den Prüfungsbericht kundtut. Geprüft werden der Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, GuV, Anhang, Kapitalflussrechnung, Kapitalspiegel) der Lagebericht, die Einhaltung von Gesetzen und ggf. die Einhaltung von Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag. Der zu prüfende Abschluss wird mit einem Bestätigungs- oder einem Versagungsvermerk abschließend eingeschätzt.
Größenklasse (Recht)
bilanzrechtGesellschaften werden im Bilanzrecht in drei Größenklassen eingeteilt: kleine, mittelgroße und große Gesellschaften. An größere Gesellschaften werden strengere Rechnungslegungsanforderungen gestellt als an kleinere Gesellschaften.
Die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches gelten nur für Kapitalgesellschaften und für Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (etwa die GmbH & Co. KG). Für die übrigen Personenhandelsgesellschaften ist die Einordnung in Größenklassen nicht relevant.
International Financial Reporting Standard 4
bilanzrechtBevor IFRS 4 verabschiedet wurde, gab es in den IFRS keine Regelungen für Versicherungsverträge oder Überschussbeteiligung. Im Rahmen des Versicherungsprojektes des IASC seit 1997 und nachfolgend des IASB konnte bis zur Einführung von IFRS in der Europäischen Union und einer Reihe anderer Staaten im Jahr 2005 kein endgültiger Versicherungsstandard entwickelt werden. Um eine Lücke für Versicherungsverträge im Gesamtwerk der IFRS zu vermeiden, wurde das Versicherungsprojekt im Jahr 2002 in zwei Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase wurde ein Übergangsstandard, der jetzige IFRS 4, entwickelt. In der zweiten Phase wird, seit dem Wiederbeginn der Arbeiten an diesem Projekt im Jahr 2005, der endgültige Standard entwickelt. Nach dem derzeitigen Terminplan soll dieser im Jahr 2009 verabschiedet werden.
Swiss GAAP FER 12
bilanzrecht | wikipedia:löschkandidatKategorie:Wikipedia:Löschkandidat Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Löschkandidatenseite statt.
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll:Ich halte eine Enzyklopädie für einen ungeeigneten Ort, eine einzelne, oder (cave!) alle einzelnen Schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung darzustellen. -- Gf1961 12:21, 26. Jul 2006 (CEST)
Die Swiss GAAP FER 12 behandelt innerhalb der Swiss GAAP FER (Schweizerische Fachempfehlungen zur Rechnungslegung) die Zwischenberichterstattung.

