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Depotgebühren für 2008, die bis zum 31. Januar 2009 gezahlt werden, sind noch absetzbar

Ab 2009 können Werbungskosten aus Kapitalvermögen steuerlich nicht mehr abgesetzt werden. Mit dem Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro/1602 Euro (Alleinstehende/ Verheiratete) sind nämlich alle Kosten bei der Abgeltungssteuer abgegolten.