Contractual Trust Arrangement
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Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: lemma nicht erklärt -- Enlarge 17:28, 27. Jul 2006 (CEST)
Aufbau und Funktionsweise eines Contractual Trust Arrangements – CTA
Ausgangslage:- Für die Verpflichtungen aus Direktzusagen sind nach dem Handelsgesetzbuch Rückstellungen in der Handelsbilanz bilden. Daraus folgt die Passivierungspflicht in der Steuerbilanz gem. § 6 a EStG.
- Das Unternehmen behält die volle Kontrolle über die Vermögensmittel und die entsprechende Liquidität
- Für das Unternehmen besteht volle Freiheit in der Wahl der Deckungsmittel, in der Anlageform und -strategie
- Für das Unternehmen besteht volle Freiheit in der Ausgestaltung der Versorgungszusage
- Für die Versorgungsberechtigten besteht volle nachgelagerte Besteuerung (d.h. Steuerpflicht erst bei Bezug der Leistungen
- Die Insolvenzsicherung besteht über den Pensionssicherungsverein aG
Aber:
- Diese interne Finanzierungsmethode wird nach internationalen Bilanzierungsregeln (International Financial Reporting Standards IFRS,(International Accounting Standards IAS), US-GAAP) nicht als „funding“ angesehen
- Der Ausweis der rückstellungsfinanzierten Pensionsverpflichtungen als „unfunded liabilities“ führt zu einer Verschlechterung der entsprechenden Bilanzkennzahlen
- Das kann seitens der internationalen Rating-Agenturen für das betreffende Unternehmen zu einer Herabstufung des Ratings führen
Herausforderung:
- Nach US-GAAP und den International Accounting Standards (IAS) können unter bestimmten Voraussetzungen separat gehaltene Vermögenswerte als „Plan Assets“ eingestuft werden
- Die deutschen Pensionsrückstellungen können in diesem Fall in der internationalen Bilanz mit Plan Assets saldiert werden. Daraus folgt:
- eine Verkürzung der internationalen Bilanz
- eine Verbesserung der Kennzahlen und ggf. der internationalen Ratings
Problem:
- In Deutschland steht derzeit kein gesetzlich geregeltes Treuhandkonzept zur Verfügung, das diesen Zweck erfüllen würde
Lösung:
- Das Trust-Konzept muss auf der Basis von Treuhandverträgen nachgebildet werden
- Dazu ist erforderlich:
- die Einsetzung von einem oder zwei Treuhändern, in der Regel eingetragene Vereine
- der Abschluss eines oder zweier entsprechender Treuhandverträge, die den Anforderungen der internationalen Bilanzregeln entsprechen
Ergebnis:
- Das CTA in Form der sog. doppelseitigen Treuhand erfüllt die Anforderungen von „Plan Assets“ nach internationalen Rechnungslegungsstandards, wenn:
- das Planvermögen separiert ist
- ein Rückfluss an das Unternehmen unterbunden ist
- das Vermögen dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen ist
- im Insolvenzfall ein Absonderungsrecht an dem Vermögen gemäß § 51 InsO besteht
- Diese Konzeption kann zu einer Verkürzung der internationalen Bilanz genutzt werden und verbessert die Kennzahlen und ggf. auch die Ratings
- Die Vermögenswerte dienen nach deutschem Recht als freiwillige, zusätzliche Insolvenzabsicherung, die neben personalpolitischen Effekten insbesondere bei Versorgungsanwartschaften von Nicht-Arbeitnehmern und solchen oberhalb der Grenzen PSV-Absicherung von Bedeutung ist.
Vorteile:
- Das Unternehmen behält auch weiterhin die volle Kontrolle über die Vermögensmittel und die entsprechende Liquidität
- Für das Unternehmen besteht weiterhin volle Freiheit in der Wahl der Deckungsmittel, der Anlageform und -strategie
- Die Versorgungszusage bleibt unverändert bestehen, da es sich bei dem CTA nur um eine Frage der Finanzierung handelt
- Für die Versorgungsberechtigten ändert sich steuerlich nicht, d.h. es besteht weiterhin volle nachgelagerte Besteuerung (d.h. Steuerpflicht erst bei Bezug der Leistungen
- Das CTA kann ohne zwingende Mitbestimmung der Betriebsräte eingeführt werden, da die Versorgungszusage selbst sich dadurch nicht ändert
Nachteile:
- Das CTA bindet das eingebrachte Kapital, das allerdings ohnehin irgendwann vorhanden sein muss, die Rückübertragung ist grundsätzlich nur durch Auflösung der Struktur möglich
- Die eigentliche Ursache der Pensionsverpflichtungen ist damit nicht verändert, d.h. die demographischen Risiken wirken sich weiterhin auf die Versorgungsverpflichtungen und die Rückstellungen aus
- Das CTA erfordert ein gewisses dauerhaftes Management der Vereine
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