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Contractual Trust Arrangement

wikipedia:löschkandidat


Kategorie:Wikipedia:Löschkandidat Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Löschkandidatenseite statt.

Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: lemma nicht erklärt -- Enlarge 17:28, 27. Jul 2006 (CEST)

Aufbau und Funktionsweise eines Contractual Trust Arrangements – CTA

Ausgangslage:- Für die Verpflichtungen aus Direktzusagen sind nach dem Handelsgesetzbuch Rückstellungen in der Handelsbilanz bilden. Daraus folgt die Passivierungspflicht in der Steuerbilanz gem. § 6 a EStG.

  • Das Unternehmen behält die volle Kontrolle über die Vermögensmittel und die entsprechende Liquidität
  • Für das Unternehmen besteht volle Freiheit in der Wahl der Deckungsmittel, in der Anlageform und -strategie
  • Für das Unternehmen besteht volle Freiheit in der Ausgestaltung der Versorgungszusage
  • Für die Versorgungsberechtigten besteht volle nachgelagerte Besteuerung (d.h. Steuerpflicht erst bei Bezug der Leistungen
  • Die Insolvenzsicherung besteht über den Pensionssicherungsverein aG

Aber:

Herausforderung:

  • Nach US-GAAP und den International Accounting Standards (IAS) können unter bestimmten Voraussetzungen separat gehaltene Vermögenswerte als „Plan Assets“ eingestuft werden
  • Die deutschen Pensionsrückstellungen können in diesem Fall in der internationalen Bilanz mit Plan Assets saldiert werden. Daraus folgt:
  • eine Verkürzung der internationalen Bilanz
  • eine Verbesserung der Kennzahlen und ggf. der internationalen Ratings

Problem:

  • In Deutschland steht derzeit kein gesetzlich geregeltes Treuhandkonzept zur Verfügung, das diesen Zweck erfüllen würde

Lösung:

  • Das Trust-Konzept muss auf der Basis von Treuhandverträgen nachgebildet werden
  • Dazu ist erforderlich:
  1. die Einsetzung von einem oder zwei Treuhändern, in der Regel eingetragene Vereine
  2. der Abschluss eines oder zweier entsprechender Treuhandverträge, die den Anforderungen der internationalen Bilanzregeln entsprechen
Soll diesen Anforderungen genüge getan werden, wird in Deutschland zumeist die sog. doppelseitige Treuhandkonzeption verwendet, aus praktischen Gründen häufig in zweistufiger Form, d.h. mit zwei Treuhändern

Ergebnis:

  • Das CTA in Form der sog. doppelseitigen Treuhand erfüllt die Anforderungen von „Plan Assets“ nach internationalen Rechnungslegungsstandards, wenn:
  1. das Planvermögen separiert ist
  2. ein Rückfluss an das Unternehmen unterbunden ist
  3. das Vermögen dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen ist
  4. im Insolvenzfall ein Absonderungsrecht an dem Vermögen gemäß § 51 InsO besteht
  • Diese Konzeption kann zu einer Verkürzung der internationalen Bilanz genutzt werden und verbessert die Kennzahlen und ggf. auch die Ratings
  • Die Vermögenswerte dienen nach deutschem Recht als freiwillige, zusätzliche Insolvenzabsicherung, die neben personalpolitischen Effekten insbesondere bei Versorgungsanwartschaften von Nicht-Arbeitnehmern und solchen oberhalb der Grenzen PSV-Absicherung von Bedeutung ist.

Vorteile:

  • Das Unternehmen behält auch weiterhin die volle Kontrolle über die Vermögensmittel und die entsprechende Liquidität
  • Für das Unternehmen besteht weiterhin volle Freiheit in der Wahl der Deckungsmittel, der Anlageform und -strategie
  • Die Versorgungszusage bleibt unverändert bestehen, da es sich bei dem CTA nur um eine Frage der Finanzierung handelt
  • Für die Versorgungsberechtigten ändert sich steuerlich nicht, d.h. es besteht weiterhin volle nachgelagerte Besteuerung (d.h. Steuerpflicht erst bei Bezug der Leistungen
  • Das CTA kann ohne zwingende Mitbestimmung der Betriebsräte eingeführt werden, da die Versorgungszusage selbst sich dadurch nicht ändert

Nachteile:

  • Das CTA bindet das eingebrachte Kapital, das allerdings ohnehin irgendwann vorhanden sein muss, die Rückübertragung ist grundsätzlich nur durch Auflösung der Struktur möglich
  • Die eigentliche Ursache der Pensionsverpflichtungen ist damit nicht verändert, d.h. die demographischen Risiken wirken sich weiterhin auf die Versorgungsverpflichtungen und die Rückstellungen aus
  • Das CTA erfordert ein gewisses dauerhaftes Management der Vereine