Betreuungskosten für ein Kind: Wenn die Voraussetzungen nur zeitweise erfüllt sind
Beim Abzug von Kinderbetreuungskosten nur für einen Teil des Jahres sollen sich die Länder auf eine elternfreundliche Vereinfachung geeinigt haben. Und die gilt sogar rückwirkend! Der Wermutstropfen: Eine offizielle Verwaltungsanweisung gibt es nicht.
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