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Disagio bei Immobilienkauf übernommen: Werbungskostenabzug
Wer beim Kauf einer Mietimmobilie dem Verkäufer ein Disagio erstattet, kann dieses als Werbungskosten abziehen, so das Finanzgericht Düsseldorf. Es ist aber eine Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
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