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Behindertes Kind: Die "Anlage Kind" ignoriert bestimmte Fälle

Ein behindertes Kind wird ohne Altersbegrenzung berücksichtigt. Voraussetzung: Die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten bzw. vor dem 27. Lebensjahr ("Altfälle"). In der Anlage Kind kommen Altfälle aber nicht vor. Blieb Ihr Kind deshalb unberücksichtigt, bekommen Sie die Vergünstigungen nachträglich.