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Abbruch wegen Baumängeln: Werbungskosten auch bei folgender Selbstnutzung

Treten an einem Gebäude während einer Vermietung erhebliche Baumängel auf und muss es deshalb abgerissen werden, sind die Kosten dafür steuerlich abziehbar. Daran ändert nichts, dass die Eigentümer auf dem Grundstück anschließend ein selbstgenutztes Wohnhaus errichten.